Samstag, 26. April 2008

Schweizer Eidgenossenschaft

Da die Schweiz nicht zur EU gehört, benötigt man für Aufenthalte länger als 3 Monate eine Aufenthalsbewilligung. Seit heute habe ich offiziell einen Ausländerausweis mit "Berechtigung zur Erwerbstätigkeit"...

1 Kommentar:

Unknown hat gesagt…

Ohoo, ich hatte damals nur einen rosafarbenen mit L-Bewilligung.
L für Landstreicher wahrscheinlich...